Mähroboter und Spielbetrieb           
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Mähroboter und Spielbetrieb                        

Mähroboter in der Ladestation wie auch die Ladestation selbst gelten als unbewegliche Hemmnisse“ (Regel 16.1).  Ist die Balllage, die Stand- oder Schwungposition durch den Mähroboter beeinträchtigt, so muss straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden und der Ball muss gemäß Regel 14.3 im entsprechenden Erleichterungsbereich gedroppt werden (maximal eine Schlägerlänge vom nächsten Punkt der Erleichterung).

Trifft ein Ball einen Mähroboter, handelt es sich um äußeren Einfluss, dieses ist nach Regel 11.1a strafffrei.

  • 1 a Keine Strafe für einen Spieler
  • 1 b Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein äußerer Einfluss (Mähroboter) den Ball des Spielers in Ruhe bewegt hat,

  • ist dies straflos
  • der Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (wenn nicht bekannt, muss geschätzt werden).

Wir der Ball bei dem Kontakt mit dem Mähroboter beschädigt, greift Regel 4.2c:

Hat ein Spieler einen nachvollziehbaren Grund zu der Annahme, dass sein Ball eingekerbt wurde oder einen Sprung hat:

  • darf er seinen Ball aufnehmen, um ihn zu prüfen aber:
  • Er muss die Lage des Balls vorher markieren und der Ball darf nicht gereinigt werden.
  • Der Spieler darf nur dann einen neuen Ball einsetzen, wenn der ursprüngliche Ball deutlich sichtbar zersprungen oder eingekerbt ist.

Der Spielausschuss / April 2024

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