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Haus- & Platzordnung

Haus- & Platzordnung

HAUS- UND PLATZORDNUNG

des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V

1. Allgemeines

Die Golfplatz Grömitz GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der Golfanlage (18-Loch-Platz, zwei Übungsbahnen, Clubräume, Übungsanlagen und sonstige Einrichtungen). Sie wird durch die Geschäftsleitung der Golfplatz Grömitz GmbH & Co. KG vertreten.

Der Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. ist Betreiber und hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage. Das Hausrecht übt das Präsidium des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. aus.

Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses sind mit dem Präsidium des Clubs abgestimmt und dienen dem reibungslosen Miteinander von Eigentümer, Betreiber/Club, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer. Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

2. Hausordnung

Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme.

Nachfolgende Punkte sind deshalb unbedingt einzuhalten:

– Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.

– Schuhe mit Metallspikes sind auf der gesamten Anlage nicht gestattet.

– Betriebseigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.

– Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet.

– Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten des Eigentümers und/oder Betreibers ist nicht gestattet.

– Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen auf der Clubanlage untersagt.

3. Platzordnung

Für die Benutzung der Einrichtungen der Eigentümerin und des Betreibers gelten folgende Grundsätze, die unbedingt eingehalten werden müssen:

– Neben der Einhaltung der Verhaltensrichtlinien sind die Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.

– Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee entrichtet haben.

– Das Spielen auf der Golfanlage ist nur Spielern gestattet, die eine Platzreife sowie eine Mitgliedschaft in einem Verein nachweisen können, dessen Verband der EGA angeschlossenen ist. Alle Mitglieder und Gastspieler sind verpflichtet, sich vor dem Spielen im Sekretariat anzumelden.

– Mitglieder des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V. haben ihre Clubplakette, Gastspieler ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche anzubringen.

– Startzeiten werden ausschließlich durch Mitarbeiter des Betreibers vergeben. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich vor Spielbeginn im Sekretariat zu melden und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Die Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von Startzeiten durch das Sekretariat und/oder durch den Starter am ersten Abschlag geregelt. Bei Missachtung kann das Präsidium ein Platz- und Spielverbot erteilen.

– Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Driving-Range Regeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Betreibers, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten.

– Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9./18. Grün.

– Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden sind nicht zulässig.

– Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden, wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann.

– Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die fristlose Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen.

– Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden.

Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen abgestellt werden. Die Spieler sollen gewährleisten, dass beim Ablegen von Flaggenstöcken die Grüns keinen Schaden nehmen.

– Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen.

– Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat dieses Vorrang und der Golfspieler muss warten.

– Spieler, die einen Ball in eine Richtung schlagen, in der er jemanden gefährden oder treffen könnte, sollen sofort eine Warnung rufen.

– Der übliche Warnruf in solchen Fällen lautet „FORE“.

– Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden.

Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.

Unter der Woche gilt die Regel 2er vor 3er vor 4er. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Regel 4er vor 3er vor 2er. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Durchspielrecht.

– Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat.

– Auf der Golfanlage wird um eine golfadäquate Bekleidung gebeten.

– Das Tragen von Spaghettiträgern, Trägerhemden und kragenlosen Herrenhemden ist nicht gestattet.

– Hunde sind – an der Leine geführt –täglich willkommen.

– Die Driving Range Bälle sind Eigentum des Betreibers der Driving-Range; sie dürfen nur auf der Driving-Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist Diebstahl und kann, wie auch beim Spielen dieser Bälle auf dem Platz, zum Spielverbot führen.

– Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet. Fahrzeuge, die die Feuerwehrzufahrt blockieren, werden kostenpflichtig entfernt.

– Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln und die Anweisungen des Präsidiums und der Mitarbeiter zu halten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben einmaligen Verstößen gegen diese Haus- und Platzordnung können das Nutzungsrecht sowie die Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt und Hausverbot erteilt werden.

Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der Eigentümerin und/oder des Betreibers oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte des Betreibers.

Sofern Mitglieder gegen bestimmte Punkte der Haus- und Platzordnung verstoßen, die gegebenenfalls einen Ausschluss nach sich ziehen könnten, wird das Präsidium einberufen, das über den Entzug des Nutzungsrechtes und den Ausschluss aus dem Club entscheidet.

Die Eigentümerin und der Betreiber sind Inhaber aller Rechte an der Golfanlage.

Diese Haus- und Platzordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett und Veröffentlichung auf der Internetseite des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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