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Wettspielbedingungen

Wettspielbedingungen

ALLGEMEINE Wettspielbedingungen 

Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateur­statut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., den allgemeinen Wettspielbedingungen und den Platzregeln des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. Alle handicaprelevanten Wettspiele werden auf Grundlage der Handicapregeln (WHS) ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.

1. Spielform

Die Spielform regelt die jeweilige Einzelausschreibung.

2. Teilnahmeberechtigung / Teilnehmerfeld

Teilnahmeberechtigt sind, sollte es in der Einzelausschreibung nichts anderes geregelt sein, Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Ver­eins sind, (auch VCG-Mitglieder) sowie Mitglieder anerkannter in- oder aus­ländischer Clubs mit bestätigtem HCPI. Der Mitgliedsausweis ist unauf­gefordert vorzulegen. Der Club behält sich vor, für bestimmte Wettspiele die Teilnahme durch eine Höchstvorgabe zu beschränken. An den Clubmeister­schaften dürfen nur Spieler teilnehmen, die den Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. zu ihrem Heimatverein erklärt haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind zu diesen Meisterschaften sogenannte Fernmit­glieder C.

Die Höchstzahl der Wettspielteilnehmer ist in der Regel auf 120 Teilnehmer be­grenzt. Bei Ausnahmen wird dieses in der jeweiligen Einzelausschreibung be­kannt gegeben. Bei weniger als 6 Teilnehmern behält sich die Spielleitung das Recht vor, das Wettspiel zum Zeitpunkt des Meldeschlusses abzusagen.

Die Meldung erfolgt schriftlich durch Eintrag in die im Clubhaus ausgehängte Meldeliste, telefonisch oder per Internet innerhalb der Meldefrist. Später ein­gehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Gehen mehr Mel­dungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, so entscheidet der Eingang der Meldung. Ist die Meldeliste voll, wird eine Warteliste geführt.

Wenn nicht ausdrücklich in der Einzelausschreibung anders angegeben, ist der Meldeschluss am Vortag des Turniers um 14.00 Uhr.

4. Meldegebühr / Abmelden von Wettspielen

Die Meldegebühr ist vor dem Abschlag zu entrichten.

Spieler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr entrichten ein rabattiertes Nenngeld lt. Einzelausschreibung.

Bei Streichung nach Meldeschluss oder Nichtantreten ist die Meldegebühr fällig.

Spieler, die ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, können im Wieder­holfall mit einer Wettspielsperre für 2 Wettspiele belegt werden.

5. Handicap-Index

Der Club kann den Nachweis des HCPIs durch den aktuellen HCPI-Ausweis des Heimatclubs verlangen. Grundsätzlich sind alle Wettspiele des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. handicaprelevant. Ausnahmen werden in der jeweiligen Einzelausschreibung bekannt gegeben. Der höchste HCPI beträgt im Wettspiel +36 für die Teilnehmer. Über Ausnahmen entscheidet die Spielleitung durch Einzelausschreibung.

Die Verteilung der Vorgabenschläge auf die einzelnen Löcher erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der Löcher. Die aktuelle Verteilung befindet sich auf den gültigen Scorekarten.

6. Zusammensetzen der Spielergruppen / Abspielzeiten

Grundsätzlich werden die Spielergruppen nach HCPI zusammen­gesetzt. Abweichende Aufstellungen, wie z.B. hoch-mittel-tief, werden in den Einzelausschreibungen bekannt gegeben.

Alle Abspielzeiten können am Tag vor dem Wettspiel ab 17.00 Uhr im Sekre­tariat erfragt werden. Spieler, die auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst­ständig informieren, ob sie am Turnier teilnehmen.

7. Unangemessene Verzögerung (Regel 5.6)

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die voran-gegangene Partie verloren, oder hat sie die Richtzeit der gespielten Löcher überschritten, so wird die Partie ermahnt.

Die vorgegebenen Richtzeiten sind im Sekretariat veröffentlicht.

Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durch­geführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre.

Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden, 10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst: a) einen Abschlag auf einem Par 3 Loch; b) einen Schlag zum Grün; oder c) einen Chip oder Putt spielt. Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl seines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird. Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann und endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.

  • Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:

Für den 1. Verstoß                1 Strafschlag

Für den 2. Verstoß                Grundstrafe

Für den 3. Verstoß                Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

8. Ready Golf

Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsbewusste Weise

„Ready Golf“.

9. Üben / Nachputten (Regel 5.2 und 5.5)

  • Während der Runde:

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Putten oder Chippen) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe

  • Vor und zwischen den Runden:

Das Üben auf dem Turnierplatz am Turniertag eines Zähl- oder Lochspiels vor der Runde ist untersagt.

Strafe für 1. Verstoß:           Grundstrafe

Strafe für 2. Verstoß:           Disqualifikation

10. Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spiel­betriebes durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Ausnahme: In gesundheitlichen Notfällen.

11. Schläger & Bälle

Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, dass seine im Wettspiel verwendeten Schläger und Bälle in Machart und Form der Regel sowie den Einzelvor­schriften und Auslegungsbestimmungen der R&A entsprechen und in der Liste der zugelassenen Bälle und Driver aufgeführt sind.

12. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekanntgegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne bekanntgegeben. In beiden Fällen wird

die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt zwei Signaltöne bekanntgegeben.

  • Strafe für Verstoß in beiden Fällen:

Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitz-gefahr der Eigenverantwortung des Spielers.

13. Sonderwertung „Longest drive“

Aushang zur Erklärung am schwarzen Brett im Sekretariat.

14. Sonderwertung „Nearest to the pin“

Aushang zur Erklärung am schwarzen Brett im Sekretariat.

15. Rückgabe der Scorekarten

Rückgabe der Scorekarte im Sekretariat. Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler diesen Bereich verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

16. Wertung

Bei Wettspielen mit gemeinsamer Bruttowertung für Damen und Herren findet der „CR-Ausgleich“ Anwendung.

Sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt, werden für das Stechen 9 Löcher gewertet, und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß dem Vorgabenverteilungsschlüssel.

Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad: 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 3 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3 und schließlich das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1.

Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s.o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

17. Preise

Gemäß Einzelausschreibung. Den Gewinnern stehen alle gewonnenen Preise zu.

Die Spielleitung kann allerdings festlegen, dass Preise bei unentschuldigter Abwesenheit bei der Siegerehrung an die nächstplatzierten Teilnehmer weitergegeben werden können. Sollte die Einzelausschreibung nichts anderes vor­geben, ist der sogenannte „Doppelpreisausschluss“ nicht zulässig.

18. Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung und der damit verbundenen Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses beendet.

19. Spielleitung

Besteht, wenn nicht anders ausgeschrieben aus:

Catinka Bruhn, Michael Beese, Marc Rochlitz

20. Registrierte Privatrunde (RPR)

Aushang zur Erklärung am schwarzen Brett im Sekretariat.

21. Verbandswettspiele des GVSH

Für alle Wettspiele, die von der Region Nord (HGV, GVSH und GVMV) aus­geschrieben und veranstaltet werden, gelten die Turnierbedingungen der Region Nord.

22. Datenschutz

Durch Anmeldung zu einem Turnier erklären sich die Spieler ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre im Zusammenhang mit dem Turnier erfassten persönlichen Daten verwendet werden dürfen für die Erstellung von Start- und Ergebnislisten, die Erstellung von Fotos und redaktionellen Berichten, die im Internet, am schwarzen Brett oder in sonstigen Medien vom Golf Club Ostsee­bad Grömitz e.V. zum Aushang gebracht oder sonst veröffentlicht werden.

23. Änderungsvorbehalt

Bis zum ersten Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem Start sind Änderungen der Aus­schreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Aus­nahme Handicaprelevanz.

24. Einzelausschreibung

Ergänzend gilt die jeweilige Einzelausschreibung des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V.

25. Mögliche Ausnahmen von den o.g. Bestimmungen

Bei den sogenannten Sponsoren-Turnieren, die auf der Golfanlage in Grömitz stattfinden und vom Golf Club durchgeführt werden, kann es zu Ausnahmen bei den o.g. Bestimmungen kommen.

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